Richtigstellung (betrifft unsere Meldung vom 07.07.2011)

  1. In den Schreiben vom 07.07.2011 an das Luftfahrt-Bundesamt sowie an das Umweltbundesamt ist uns ein Fehler unterlaufen. Auf den als Anlage 5 beigefügten Bildern, die ein Flugzeug im Landeanflug auf die Ramstein Air-Base zeigen, kann entgegen unseres Vorbringens keine Sprühvorrichtung entdeckt werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei diesem Flugzeug um eine baureihen-typische Lockheed C-5 Galaxy und nicht wie ursprünglich von uns angenommen um eine Lockheed C-141B Starlifter, die im Gegensatz zur Lockheed C-5 Galaxy keine vom Boden sichtbaren „Querstreben“ an den Tragflächen hat. Augrund dieses Trugschlusses hatten wir angenommen, dass es sich bei den „Querstreben“ um Sprühvorrichtungen handeln muss. Wir stehen zu unseren Fehlern und wollen uns daher für dieses Versehen bei Ihnen sowie bei der US-Air-Base Ramstein entschuldigen. Selbstverständlich werden wir umgehend die Behörden über dieses Missgeschick in Kenntnis setzen.
  2.  

  3. Es ist richtig, dass es sich bei der in dem Triebwerk einer Ryanair-Maschine entdeckten Apparatur auch um einen Sensor (bzw. Temperaturfühler) handeln könnte. Es werden aber keineswegs alle cfm56-Triebwerke ab Werk mit einem Sensor bestückt. Die Fluggesellschaft Ryanair wurde daher mehrfach, zuletzt mit anwaltlichem Schreiben, gebeten, uns die Funktion dieser Apparatur zu erläutern. Hinsichtlich des Schreibens von Herrn Werner Altnickel wurde jedoch – obgleich der konkreten Fragestellung unter Beilegung eines Lichtbildes des Triebwerkes – lediglich pauschalisiert auf die Webseite der Fluggesellschaft verwiesen, obwohl dort keine entsprechenden Informationen zu dieser Fragestellung vorhanden sind. Auf das anwaltliche Schreiben hin erfolgte nicht einmal eine Reaktion, obwohl in diesem Schreiben ausdrücklich angekündigt wurde, dass der Sachverhalt notfalls den deutschen Behörden vorgelegt wird, wozu es jetzt auch gekommen ist. Das Anbringen einer Sprühvorrichtungen im Triebwerk eines Verkehrsflugzeuges wäre das ideale Versteck, da an dieser Stelle ein Sensor angebracht werden könnte und auch tatsächlich stellenweise angebracht wird. Hinzu kommt, dass bei geeigneter Positionierung der Sprühvorrichtung in dem Stahltriebwerk die chemischen Substanzen – zumindest überwiegend – nicht in die Brennkammer gelangen würden, in der sie zusammen mit dem Kerosin verbrennen würden. Vielmehr würden die Substanzen auf diesem Weg überwiegend in den äußeren Luftstrom gelangen, der den inneren und am eigentlichen thermodynamischen Kreisprozess der Gasturbine teilnehmenden Kernstrom ummantelt. Dies hätte zur Folge, dass die versprühten Substanzen – zumindest überwiegend – nicht in der Brennkammer der Turbine verbrennen würden. Stattdessen würden sich die Substanzen bei ihrem Austritt aus dem äußeren Luftstrom des Triebwerkes mit den Abgasen, die aus der Brennkammer stammen, vermischen, womit der Eindruck entstehen würde, dass es sich bei den aus dem Triebwerk austretenden Abgasen um gewöhnliche Kondensstreifen handelt. Der häufig vorgetragene Einwand von Experten, dass es nahezu ausgeschlossen werden könne, dass dem Treibstoff von Linienflugzeugen separate chemischen Substanzen beigemischt werden, um so genannte „Chemtrails“ zu erzeugen, spricht somit nicht gegen eine Ausbringung von chemischen Substanzen über spezielle Sprühvorrichtungen in den Triebwerken auf dem oben aufgezeigten Weg. Wir sind daher nach wie vor der Auffassung, dass diesem Verdacht, den die Fluggesellschaft aufgrund ihres eigenen unglücklichen Verhaltens selbst herbeigeführt hat, vom Luftfahrt-Bundesamt nachgegangen werden muss.