Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz erhalten

Wir hatten am 06.06.2011 Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden beantragt:

Nachdem das Luftfahrt-Bundesamt unserem Rechtsanwalt mitgeteilt hatte, dass es über keine entsprechenden Umweltinformationen verfügt, hat unser Anwalt gestern beim Umweltbundesamt Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz erhalten. Er wird die Akte zeitnah sichten. Wir werden Sie über das Ergebnis der Sichtung an dieser Stelle informieren.

Soeben haben wir von unserem Anwalt erfahren, dass auch der Deutsche Wetterdienst auf unser Akteneinsichtsgesuch reagiert hat. Mehr dazu bald.