Rechtsanwaltskanzlei Storr erwirkt einstweilige Verfügung gegen Jörg Kachelmann

Mit Beschluss vom 27.10.2011 hat das Landgericht Berlin Herrn Jörg Kachelmann verboten, in Bezug auf einen Teilnehmer der Bürgerinitiative Sauberer Himmel und dessen Anfragen zum Thema „Chemtrails“ wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder die Behauptung verbreiten zu lassen, dass man es mit Neonazis oder Verrückten zu tun habe (LG Berlin, Beschluss v. 27.10.2011, 22 O 376/11). Das Landgericht Berlin ist somit der Auffassung des Herrn Rechtsanwalts Storr gefolgt, dass die Äußerung nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist. Sollte Herr Kachelmann Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen, wird es eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Berlin geben, was eine gute Plattform für unser Thema darstellen würde. Wir würden dann eine kleine Demo bzw. Mahnwache vor dem Gericht organisieren und dafür sorgen, dass der Gerichtssaal gut besetzt ist.