Der Schlagabtausch geht weiter: Jörg Kachelmann legt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung ein

Mit Beschluss vom 27.10.2011 hatte das Landgericht Berlin Herrn Jörg Kachelmann verboten, in Bezug auf einen Teilnehmer der Bürgerinitiative Sauberer Himmel und dessen Anfragen zum Thema „Chemtrails“ wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder die Behauptung verbreiten zu lassen, dass man es mit Neonazis oder Verrückten zu tun habe (LG Berlin, Beschluss v. 27.10.2011, 22 O 376/11). Das Landgericht Berlin war somit der Auffassung des Herrn Rechtsanwalts Storr gefolgt, dass diese Äußerung nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist.

Bild: Jörg Kachelmann 2008
Quelle: de.wikipedia.org

Kachelmanns Anwälte haben jetzt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Es kommt somit zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin, die wir prima als Plattform für unser Thema nutzen können. Der Termin steht noch nicht fest. Wir werden natürlich an dieser Stelle rechtzeitig über diesen Termin informieren.