Theosophen-Zwillinge

Art 26 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland lautet in Absatz 1: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, (…), sind verfassungswidrig.
Sie sind unter Strafe zu stellen.“

Auch an die Kinder denken!

Die unbekannte Pol-Formel: Der (EU)Staat schützt seine Bevölkerung nicht!

Eigenheim-Europa hatte sich nicht gegen die „gewappneten Piraten“ gewehrt!