Unser „Kanal Kunterbunt“ wurde aktualisiert:
Ist die private Internetnutzung am Arbeitsplatz verboten, könnte ein Verstoß hiergegen eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung darstellen. Dies könnte Ihren Arbeitgeber auf „den Plan“ und auf diesen Blog rufen. Für Repressalien durch Ihren Arbeitgeber wären weder wir noch unsere Bilder verantwortlich. 🙂