Jörg Kachelmann weist Abmahnung der Kanzlei Storr zurück

Wie wir berichtet hatten, unternimmt Herr Jörg Kachelmann den unschönen Versuch, diejenigen Menschen, die die Chemtrails am Himmel bemerkt haben, ins rechte Nazi-Eck zu stellen. Anlässlich unserer Kampagne “Tatbeitrag des DLR zu Umweltstraftaten am Himmel?” hat Herr Kachelmann in einer an Behörden, Parteien und anderen Organisationen sowie an einen Teilnehmer der Bürgerinitiative gerichteten Email geäußert, dass es die vorgenannten Empfänger bei Chemtrail-Anfragen entweder mit „Neonazis oder Verrückten“ zu tun hätten und dass sich sogar eine Abwimmelantwort erübrige. In seiner Mail nahm Herr Kachelmann zudem Bezug auf ein youtube-video, in dem er behauptet, dass 80 Prozent der Menschen, die behaupten, es gäbe „Chemtrails“, Nazis seien. In diesem Video spricht er auch von „Chemtrail-Deppen“ und „Chemtrailioten“. Die Anwaltskanzlei Storr mahnte daraufhin Herrn Kachelmann wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Teilnehmers der Bürgerinitiative Sauberer Himmel ab. Herr Kachelmanns Anwalt wies den Unterlassungsanspruch zurück und setzte den Äußerungen von Herrn Kachelmann in seinem Schriftsatz vom 05.10.2011 noch eins obendrauf, in dem er behauptete, dass „derartige Verschwörungstheorien unbelehrbarer Realitätsverweigerer, die in eine Schublade mit „Adolf Hitler lebt“ gehörten, oft tatsächlicher Ausdruck psychopathologischer Wahnvorstellungen von Menschen seien, die dringend in ärztliche Behandlung gehörten“. Ob dies auf den Teilnehmer der Bürgerinitiative zuträfe, könne der Anwalt jedoch nicht sagen. Jedenfalls seien die Äußerungen von Herrn Kachelmann von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies sieht Herr Rechtsanwalt Storr allerdings anders: Herr Kachelmann habe mit „Neonazis oder Verrückte“ ganz gezielt Schlagwörter benutzt, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik ausschließlich in der Herabsetzung der Person liegen und den Betroffenen als Teilnehmer an einer sachlichen verbalen Auseinandersetzung von vornherein ausschließen sollen. Diese – zudem völlig substanzlose – Vorgehensweise sei ganz eindeutig nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Es werden daher nun die Gerichte entscheiden müssen, ob die verbalen Entgleisungen des Herrn Kachelmann von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.