Am 28.03.2012 kam es in einem zivilrechtlichen Verfahren gegen Herrn Jörg Kachelmann, der einen Teilnehmer unserer Bürgerinitiative wegen einer Chemtrail-Anfrage als „Neonazi oder Verrückten“ bezeichnet hatte, zur zweiten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin. Nachdem bereits die erste Verhandlung mit einer faustdicken Überraschung endete (lesen Sie mehr dazu [hier]), so muss dies auch für die zweite Verhandlung gelten – zumindest aus juristischer Sicht.
Das Landgericht Berlin änderte nämlich plötzlich seine Rechtsauffassung und hob das Versäumnisurteil gegen Herrn Kachelmann auf. Gleichzeitig wies es den Antrag des Teilnehmers der Bürgerinitiative Sauberer Himmel auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück (lesen Sie hier die Pressemitteilung vom 29.03.2012).
Gegen dieses Urteil hat unser Teilnehmer jetzt Berufung eingelegt. Damit wird nun das Kammergericht über diesen Fall entscheiden.
Wir werden auch das Berufungsverfahren dazu nutzen, um die Öffentlichkeit über das Thema „Chemtrails“ aufzuklären. Das Verfahren gegen Herrn Kachelmann hat sich nämlich bisher als super Plattform für unser Thema erwiesen. Sowohl in den Online- als auch in den Printmedien wurde bundesweit über diesen Fall (und somit auch über Chemtrails) berichtet. Auch das Fernsehen (ARD) berichtete über diesen Fall.
Drücken wir ganz fest die Daumen, damit unser tapferer Mitstreiter das Berufungsverfahren gewinnt!
Lesen Sie hierzu bitte auch: „Die Irrtümer des Herrn Kachelmann“
[Hier] finden Sie Bilder von unserer Aktion vor dem Landgericht Berlin am 28.03.2012.