Fall Kachelmann: Kammergericht weist die Berufung zurück – das Gericht bestätigt jedoch, dass sich die Äußerung „Neonazis“ nicht auf unseren Teilnehmer bezogen hätte

Das Verfahren gegen Herrn Jörg Kachelmann wegen dessen Äußerung „Neonazis oder Verrückte“ aufgrund einer Behördenanfrage eines Teilnehmers unserer Bürgerinitiative ist zu Ende. Das Kammergericht Berlin hält an seinem Hinweis vom 06.12.2012 fest und weist den Befangenheitsantrag (immerhin mit 4 Seiten) und die Berufung unseres Teilnehmers (fünfzeiliger Beschluss vom 28.03.2013 unter Bezugnahme auf den Hinweis vom 06.12.2012 ) zurück.

Die lapidare Begründung des 10. Senats des Kammergerichts in seinem Hinweis vom 06.12.2012, an dem es festhält, lautet trotz der ausführlichen und präzisen Berufungsbegründung:

Für den angesprochenen Leserkreis, der das Schreiben des Antragstellers, in dem es nicht um Zionisten geht, kennt, ist klar, dass der Antragsgegner den Antragsteller nicht den Neonazis, sondern den Verrückten zurechnet. Dabei handelt es sich indes um eine die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreitende Meinungsäußerung.“

Zur Begründung trägt das Kammergericht weiter vor, dass „angesichts der Tatsache, dass etwa das Umweltbundesamt, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt, aber auch Greenpeace die Existenz von Chemtrails verneinen“, nicht davon ausgegangen werden könne, dass der Vorwurf Verrückte keine verwertbare Grundlage mehr habe.

Letztendlich kann es dahin gestellt bleiben, ob diese Auffassung des Kammergerichts vertretbar ist. Das Fazit des Verfahrens ist, dass sich der Vorwurf „Neonazis“ – nach Auffassung des Kammergerichts – nicht auf unseren Teilnehmer bezog und sich Herr Kachelmann deshalb auch weiterhin davor hüten sollte, solche ungerechtfertigten Begriffe gegenüber Chemtrail-Aktivisten, die nicht ansatzweise eine rechte Gesinnung haben, zu verwenden. Aus der Begründung des Kammergerichts geht nämlich deutlich hervor, dass die Richter vermutlich zu einem anderen Ergebnis gelangt wären, wenn sich „Neonazis“ aus ihrer Sicht auf unseren Teilnehmer bezogen hätte. Andernfalls hätte das Kammergericht nicht nach einem so einfachen Ausstieg aus dem Fall gesucht, ohne dabei auf die juristisch kaum vertretbare Begründung des Landgerichts in der ersten Instanz eingehen zu müssen.

Das Verfahren gegen „Jörg Kachelmann„, das unser Thema ein großes Stück mehr in die Öffentlichkeit geschubst hatte, hat somit ein Ende gefunden, mit dem wir leben können.

Andererseits bleibt auch ein bitterer Beigeschmack. Man muss sich nur einmal vorstellen, man verwendet die Formulierung „Neonazis oder Verrückte“, die das Kammergericht unter Verkennung jedweder verfassungsrechtlicher Prinzipien in zwei getrennte Teile zerlegt und bewertet hat, gegenüber einem Beamten, Bürgermeister oder gar Polizisten und zwar völlig unabhängig davon, was zuvor vorgefallen ist. Sie würden einen Strafbefehl erhalten, wären vorbestraft und müssten eine Menge Geld an den Staat bezahlen. Es besteht daher vorliegend der Eindruck, dass die Gleichheit vor dem Gesetz bei diesem Fall ins Wanken geraten ist. Immerhin hatte das Landgericht Berlin Herrn Kachelmann diese Äußerung zunächst mit einer einstweiligen Verfügung und anschließend mit einem Versäumnisurteil verboten. Dass dieses nur aufgrund eines Formfehlers ergangen sein soll, wie auf der Denunzianten-Plattform psiram“ (ehemals esowatsch) behauptet wird, ist falsch, wie fast alles, was diese Berufsdenunzianten schreiben. Bei einem Versäumnisurteil muss das Gericht immer die Schlüssigkeit einer Klage prüfen. Das Landgericht hatte daher zunächst in unserem Sinne entschieden, weil es die Klage für begründet hielt. Nachdem dem Landgericht dann nach der ersten mündlichen Verhandlung die Dimension dieses Falls bewusst geworden war, war der Richter bei der zweiten Verhandlung plötzlich wie ausgetauscht und hob das Versäumnisurteil wieder auf. Daraus kann sich jeder seinen eigenen Reim machen. Das Kammergericht hat dann clever gehandelt, indem es diesen lapidaren Ausstieg aus dem Fall wählte, weil es natürlich weiß, dass es hiergegen kein Rechtsmittel mehr gibt. So leicht wird man einen unangenehmen Fall los!

Insgesamt zeigt uns dieser Fall, dass wir beim Thema „Chemtrails“ noch mehr Aufklärungsarbeit leisten müssen, damit die Gerichte nicht mehr völlig unreflektierend den Aussagen des Umweltbundesamtes (UBA), des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) und Greenpeace glauben (lesen Sie hierzu unsere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des UBA, aus der auch ziemlich deutlich hervorgeht, warum objektive Umstände vorliegen, dass man dem DLR beim Thema „künstliche Wolkenerzeugung“ nicht unbedingt trauen kann).

Dass aus der Ignoranz des UBA, DLR und Greenpeace, das ganz klar zur „Klima-Clique“ des so genannten Weltklimarats (IPCC) gehört, beim Thema „Chemtrails“ – nach Auffassung des Kammergerichts – gefolgert werden könne, dass man zu der Gruppe der „Verrückten“ gezählt werden dürfe, so dürfte das in der heutigen Zeit sogar eine Auszeichnung sein, weil offenbar alles verrückt ist, was gegen den Strom schwimmt und nicht dem Mainstream entspricht.

An dieser Stelle wollen wir an ein Zitat von Steve Jobs, Mitgründer von Apple Inc., erinnern, das uns bei unserer Arbeit beflügeln sollte:

Dies geht an die Verrückten, die Unangepassten, die Rebellen, die Unruhestifter, die runden Stifte in den quadratischen Löchern … diejenigen, die Dinge anders sehen – sie mögen keine Regeln…. Du kannst sie zitieren, eine andere Meinung haben als sie, sie glorifizieren oder verdammen. Aber das einzige was du nicht machen kannst, ist sie zu ignorieren. Denn sie verändern die Dinge… sie bringen die Menschheit voran und während einige sie als die Verrückten sehen mögen, sehen wir ihr Genie. Denn diejenigen die verrückt genug sind zu denken, dass sie die Welt verändern könnten, sind diejenigen, die es tun.“

Sehr geehrter Herr Kachelmann, Sie hätten auch die Möglichkeit gehabt, sich von diesem Zitat angesprochen zu fühlen. Stattdessen wählten Sie – warum auch immer – den einfachen Weg und sind ein Sprachrohr des „Mainstreams“ geworden – gewiss mit schlechten Manieren – der nicht gegen den Strom, sondern mit dem Strom schwimmt.

Mehr Informationen über den „Fall Kachelmann“ erhalten Sie [hier].

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Tiedje: „Ihr Leben ist eine große Lüge bisher, warum sollen wir Ihnen jetzt glauben?“