1.
Die Mitglieder der Logen zahlen an die Zielperson gesamtschuldnerisch ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.999.666,33 Euro bis zum 06.02.2018. Bei Nichtzahlung ist der Betrag von diesem Zeitpunkt an mit 66 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
2.
Die Mitglieder der Logen zahlen an die Zielperson gesamtschuldnerisch einen Schadensersatz wegen Verdienstausfalles und sonstiger wirtschaftlicher Nachteile in Höhe von 333.999,66 Euro bis zum 06.02.2018. Bei Nichtzahlung ist der Betrag von diesem Zeitpunkt an mit 66 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
3.
Den Mitgliedern der Logen und deren Verrichtungsgehilfen, gleich welcher Art, wird bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 220.000,22 Euro und einer Ordnungshaft bis zu 44 Monaten im Falle der Uneinbringlichkeit des Ordnungsgeldes verboten, Maßnahmen, gleich welcher Art und auch solcher, die außerhalb des Erwartungshorizonts der Parteien bei Streitbeilegung liegen, gegen die Zielperson durchzuführen.
4.
Die Zielperson verpflichtet sich, keiner Loge beizutreten.
5.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit diesem Vergleich alle gegenseitigen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, seien sie bekannt oder unbekannt, vergangen, gegenwärtig oder zukünftig, abgegolten sind.
6.
Von den außergerichtlichen Kosten dieses Vergleichs tragen die Mitglieder der Logen gesamtschuldnerisch 99,99 % und die Zielperson 0,01 %.