Brief an Frau Justizministerin Dr. Barley: Etwaige Logenzugehörigkeit von Richtern, Staatsanwälten, Ministerialbeamten, Parlamentariern etc.

Sehr geehrte Frau Justizministerin Dr. Barley,

ich muss in einer sehr unangenehmen Sache auf Sie zukommen. Anliegend können Sie zunächst mein gestriges an das Bundesverfassungsgericht gerichtetes Schreiben einsehen. Dadurch können Sie bereits erkennen, um was es mir vorliegend geht. Es geht mir um die etwaige Logenzugehörigkeit von Richterinnen und Richtern am Bundesverfassungsgericht. Diese Problematik dürfte jedoch auch nahezu alle anderen Gerichte, aber auch Parlamente und Ministerien, in Deutschland betreffen. Der Deutsche Richterbund e.V. hat mir nicht geantwortet, warum er das zentrale Problem von freien Richtern und Staatsanwälten, nämlich deren etwaige Logenzugehörigkeit ab gewissen Stellungen, komplett ausklammert.

Daher möchte ich nunmehr von Ihnen wissen, wie Sie zu diesem Thema stehen und ob es in Ihrem Ministerium Mitarbeiter gibt, die der Freimaurerei angehören oder Mitglieder in sonstigen so genannten „Logen“ bzw. „Sekten“ sind. Diese dürften dann in Ihrem Haus kein öffentliches Amt bekleiden. Das lässt unsere Rechtsordnung nicht zu. Diese Mitarbeiter würden nämlich ungeschriebenen „Logen-Regeln“ dienen und nicht unserem Rechtsstaat, für den Sie sich Ihren eigenen Worten zufolge explizit einsetzen möchten. Die Freimaurerei hat nichts in der Justiz oder in Ministerien oder in Parlamenten verloren. Das ist eine klassische „Sekte“, die zudem mit anderen „Sekten“ wie der Rosenkreuzerschaft, Scientology etc. nicht nur eng umwoben ist, sondern auch mit diesen gemeinsam kooperiert und agiert. Diese Kreise stellen eine konkrete Gefahr für unser Staatswesen und unseren Rechtsstaat, für den Sie sich nach Ihren Worten einsetzen, dar. Die Freimaurerei taucht allerdings weder im Verfassungsschutzbericht des Bundes auf, noch wird diese als „Bedrohung“ unserer freiheitlichen Grundordnung auf der Webseite der Bundesanwaltschaft aufgeführt. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof unterliegt Ihren Weisungen (§ 147 Nr. 1 GVG). Ich möchte daher von Ihnen ebenso wissen, warum die „Sekte“ der Freimaurerei offenbar als Bestandteil des Staates toleriert wird und Ihr Ministerium hierfür verschlossene Augen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Storr
Rechtsanwalt

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Lesen Sie hierzu bitte auch: Brief an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts: Etwaige Logenzugehörigkeit von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof bzw. von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts

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