Brief an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts: Etwaige Logenzugehörigkeit von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof bzw. von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts

Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Voßkuhle,

ich muss in einer sehr unangenehmen Sache auf Sie zukommen. Es geht um den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, der unter Führung Ihres Kollegen Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof steht. Dieser Erste Senat hatte unter der Leitung Ihres Kollegen in dem Verfahren 1BvR xxxxx die („absurde“) Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwaltes und „Berufsdenunzianten“ in Personalunion – entgegen aller juristischen Regeln – nicht nur zur Entscheidung angenommen, sondern auch noch zum Erfolg bzw. zur Aufhebung des vorausgegangenen Instanzenzuges geführt. Dabei hat der Erste Senat den Sachverhalt für die Öffentlichkeit weitestgehend falsch dargestellt. Vor allem auch in der damaligen Pressemitteilung. Es kristallisiert sich nunmehr immer deutlicher heraus, dass die sog. „Freimaurerei“ hinter diesem gezielten Rufmord an meiner Person steckt. Dieser Rufmord, „unterstützt“ bzw. „abgesegnet“ vom Bundesverfassungsgericht, hat mir inzwischen meinen beruflichen Erfolg und meine Anwaltskarriere gekostet.

Ich frage daher höflichst bei Ihnen an, ob Prof. Dr. Kirchhof einer „Loge“ zugehörig ist. Mitglied in einer so genannten „Burschenschaft“, nämlich der katholischen Studentenverbindung K.D.St.V. Hercynia, die sich selbst als „Landsmannschaft“ bezeichnet, ist er (dies wirft übrigens zwangsläufig für mich die Frage auf, wer hier „rechts gerichtet“ ist). Da ist es zu einer „Logenzugehörigkeit“ nicht mehr weit. Dies könnte auch das Motiv für diese willkürliche Fehlentscheidung zu meinen Lasten darstellen. Dies wäre dann sogar eine vorsätzliche Straftat, nämlich Rechtsbeugung. Prof. Dr. Kirchhof kann nicht Richter am Bundesverfassungsgericht sein und gleichzeitig den Regeln einer „Loge“ unterliegen bzw. diese womöglich sogar im Amt ausführen. Das lässt unsere Rechtsordnung nicht zu. Auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts müssen unabhängig sein.

Ich möchte von Ihnen eine ehrliche Antwort erhalten. Und wenn Sie selbst in einer „Loge“ sind, dann müssten auch Sie von Ihrem Amt freiwillig zurücktreten. Auch Sie, sehr geehrter Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Voßkuhle, können nicht beides sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Storr
Rechtsanwalt

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Erinnern wir uns doch in diesem Zusammenhang, was einst ein „Logenbruder“ an Herrn Storr schrieb:

„Ich nehme mal ein aggressives Beispiel: Reifen am Auto zerscheiden.

So. Und jetzt? Beweisen kann man nichts, die Vorfälle häufen sich. Just in diesem Moment treffen noch andere Hiobsbotschaften ein.

Natürlich grade dann, wenn man sich das finanziell nicht leisten kann.

(…)

Wenn Sie natürlich irgendwo auf einer Liste stehen, dann werden Sie das merken. Dann fängt plötzlich die xxxxxxxx ohne jeden Grund an, Ihnen die Worte im Mund rumzudrehen und Sie stehen plötzlich wochenlang in der Kanzlei ohne Anschluss da (nur als Beispiel).

(…)

Und halten Sie sich am Besten vom Bundesverfassungsgericht fern, wenn irgend möglich.“

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Zitat eines Freimaurers: „Herr Storr, Sie haben ein Problem. Sie sind als Anwalt zu gut, deshalb lässt man Sie nicht in Ruhe.“

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Der Initiator von Sauberer Himmel hat inzwischen auch den Deutschen Richterbund e.V. und abgeordnetenwatch.de angeschrieben und dort angefragt, warum beide Organisationen das zentrale Problem von freien Richtern, Staatsanwälten und Abgeordneten, nämlich deren etwaige „Logenzugehörigkeit“ ab gewissen Stellungen, komplett ausklammern. Er hat noch keine Antwort erhalten. Was sollen diese Verbände auch antworten? Hier trifft man praktisch alle Verbände im „Rückenmark“. Sämtliche Parteien ebenso. Diese Umfrage ist schon etwas älter: Umfrage unter Parteien zu Freimaurern in den Parlamenten stößt nicht auf Gegenliebe und offenbart sonderbare „Wissenslücken“

Lesen Sie hierzu auch „Piraten“.